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439072w

Bekannt gemacht am 4. August 2022
Firmenbuchnummer:
FN 439072w
Schuldner:
VIE Wohnimmobilien Schulgasse Entwicklung GmbH
Hahngasse 3/9
1090 Wien
FN 439072w
Masseverwalter:
WIDHALM-BUDAK Katharina Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.08.2022
Anmeldungsfrist: 08.09.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 22.09.2022
um: 10.20 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 4. August 2022

Bekannt gemacht am 22. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. September 2022

Bekannt gemacht am 7. November 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 7. November 2022

Bekannt gemacht am 31. Jänner 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 31. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2023
Tagsatzung:
Datum: 25.01.2024
um: 10.50 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Meistbotsverteilungstagsatzung
Text:
Grundbuch 01514 Döbling EZ 418 B-LNR 8, 9, 10, 11, 12, 18, 23, 24, 25, 28 und 29
Beschluss vom 21. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 15. Jänner 2024
Tagsatzung:
Datum: 25.01.2024
um: 10.50 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 26. März 2024
Tagsatzung:
Datum: 17.04.2024
um: 11.20 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610, 16, Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Bemerkt wird, dass die Kosten der Insolvenzverwalterin nur anteilig befriedigt werden können.
Beschluss vom 26. März 2024

Bekannt gemacht am 17. April 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. April 2024

Bekannt gemacht am 7. Mai 2024
Text:
Die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
Aufhebung:
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 7. Mai 2024
Ausdruck vom: 19.05.2024 03:30:36 MESZ