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559151g

Bekannt gemacht am 18. November 2022
Firmenbuchnummer:
FN 559151g
Schuldner:
ASABAU Universal Baumanagement GmbH vormals: ASABAU Baumanagement GmbH
Altes Dorf 16
2304 Orth an der Donau
FN 559151g
Masseverwalter:
KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 01/513 99 39, Fax: 01/513 99 39-30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.11.2022
Anmeldungsfrist: 01.02.2023
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 15.02.2023
um: 11.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 18. November 2022

Bekannt gemacht am 15. Februar 2023
Text:
Dem Schuldner wird über seinen Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eine Frist bis 01.03.2023 eingeräumt.
Beschluss vom 15. Februar 2023

Bekannt gemacht am 1. März 2023
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 1. März 2023

Bekannt gemacht am 10. Mai 2024
Tagsatzung:
Datum: 19.06.2024
um: 15.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 0,33 %

Beschluss vom 10. Mai 2024

Bekannt gemacht am 21. Juni 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 0,33 %
Beschluss vom 19. Juni 2024

Bekannt gemacht am 23. Juli 2024
Text:
Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 23. Juli 2024
Ausdruck vom: 27.07.2024 16:43:21 MESZ