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09.10.1969

Bekannt gemacht am 18. März 2025
Schuldner:
DOGAN
Vorname:
Kasim
Seidengasse 20/9
1070 Wien
Gebdat: 09.10.1969
selbstständig erwerbstätig (Gastgewerbe)
WO: Seidengasse 20/9, 1070 Wien
BO: Columbusplatz 7-8, 1100 Wien
Masseverwalter:
ZENS Peter Dr.
Esteplatz 5/5
1030 Wien
Tel.: 534 90, Fax: 534 90-50
E-Mail: office@schopf-zens.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2025
Anmeldungsfrist: 12.05.2025
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 26.05.2025
um: 14.00 Uhr
Ort: Zi 2407
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 18. März 2025

Bekannt gemacht am 28. März 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 28. März 2025

Bekannt gemacht am 3. April 2025
Rekurs:
Gegen Eröffnungsbeschluss vom 18.03.2025 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 2. April 2025

Bekannt gemacht am 25. April 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 25. April 2025

Bekannt gemacht am 21. Mai 2025
Text:
Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 20. Mai 2025
Ausdruck vom: 11.07.2025 16:17:23 MESZ