BG Urfahr (456), Aktenzeichen 7 S 14/22m
Schuldenregulierungsverfahren
10.04.1969
Bekannt gemacht am 4. November 2022
- Schuldner:
- Wittmann
- Vorname:
- Roswitha
Angestellte
Holzwindener Straße 50/3
4221 Steyregg
Gebdat: 10.04.1969
- Masseverwalter:
- MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.11.2022
Anmeldungsfrist: 16.01.2023
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 30.01.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 203/2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 721,00 (14 x jährlich) über einen Zeitraum von 3 Jahren, derzeit ca. 17,45 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Es wurde ein Tilgungsplan, in eventu ein Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 4. November 2022
Bekannt gemacht am 30. Jänner 2023
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 25,72%, zahlbar in 4 gleichen jährlichen Raten zu je 6,43%. Fälligkeit: jeweils fällig bis 31.1. eines jeden Jahres, beginnend mit 31.1.2024, letzte Rate bis 31.1.2027.
- Bestätigung:
- Der am 30.01.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 30. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 24. Februar 2023
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.01.2027
Beschluss vom 24. Februar 2023
Bekannt gemacht am 12. April 2024
- Text:
- Der Zahlungsplan ist nichtig, da die Masseforderungen trotz Aufforderung unter Einräumung einer Nachfrist nicht bezahlt wurden (§ 196 Abs 2 IO).
Beschluss vom 12. April 2024
Ausdruck vom: 04.05.2024 08:57:05 MESZ