BG Urfahr (456), Aktenzeichen 12 S 21/18x
Schuldenregulierungsverfahren
05.05.1981
Bekannt gemacht am 18. Oktober 2018
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Doris
arbeitslos
Kreuzfeld 11
4202 Hellmonsödt
Gebdat: 05.05.1981
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.10.2018
Anmeldungsfrist: 17.12.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.01.2019
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 216/2. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem monatlichen Betrag von EUR 132,-- (12x jährlich) über einen Zeitraum von 5 Jahren, derzeit ca. 21,41 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 18. Oktober 2018
Bekannt gemacht am 7. Jänner 2019
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 19,41 %, zahlbar in 5 gleichen jährlichen Raten, fällig jeweils zum 05.
Jänner der Jahre 2020 bis 2024.
- Bestätigung:
- Der am 07.01.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2019
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.01.2024
Beschluss vom 28. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 14. Jänner 2021
- Text:
- Antrag auf Stundung der Zahlungsplanrate gem. § 11 2. COVID-19-JuBG
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten die restlichen 4 Quoten von je 3,882 % in den folgenden 4 Jahren. Die erste Teilquote ist am 05.07.2021 und die 3 weiteren Teilquoten sind jweils am 05.07. der Folgejahre fällig. Die letzte Rate wäre somit am 05.07.2024 fällig.
Die Gläubiger werden aufgefordert sich binnen 14 Tagen zu dem Antrag zu äußern. Im Falle der Nichtäußerung ist Zustimmung anzunehmen.
Beschluss vom 14. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 4. Februar 2021
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die restlichen 4 Quoten von je 3,882 % in den folgenden 4 Jahren. Die erste Teilquote ist am 05. Juli 2021 und die 3 weiteren Teilquoten sind jeweils am 05. Juli der Folgejahre fällig. Die letzte Rate ist am 05. Juli 2024 fällig.
Beschluss vom 4. Februar 2021
Bekannt gemacht am 25. Februar 2021
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 05.07.2024
Beschluss vom 25. Februar 2021
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:43:30 MEZ