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517100t

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2022
Firmenbuchnummer:
FN 517100t
Schuldner:
S & L Projektentwicklung und Vermietung GmbH
Gewerbestraße 7/1
2525 Günselsdorf
FN 517100t
vertreten durch:
RSS Rechtsanwälte OG
Brunnenplatz 5b
7210 Mattersburg
Masseverwalter:
RUPPRECHT Georg Mag.
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
Tel.: 02252/20 98 99, Fax: 02252/20 98 99-99
E-Mail: georg.rupprecht@bpv-huegel.com
Masseverwalterstellvertreter:
SCHATZ Bernhard Dr.
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
Tel.: 02252 / 209 899, Fax: 02252 / 209 899-99
E-Mail: bernhard.schatz@bpv-huegel.com
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2022
Anmeldungsfrist: 02.02.2023
Tagsatzung:
Datum: 16.02.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 13. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2023
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 17. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2023
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
4) die Österreichische Creditreform, Muthgasse 36-40, BT 4, 1190 Wien

Beschluss vom 20. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2023
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Der Sanierungsplan wurde von der Schuldnerin zurückgezogen.

Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens wird von Sanierungsverfahren auf Konkursverfahren umgestellt - § 167 Abs. 3 Z 2 IO.
Beschluss vom 25. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 9. Februar 2023
Text:
Die Vollmacht der RSS Rechtsanwälte OG , Brunnenplatz 5b, 7210 Mattersburg zur Schuldnerin wurde aufgelöst
Beschluss vom 9. Februar 2023

Bekannt gemacht am 13. Februar 2023
Verlegung:
Die für den 16.02.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.03.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmmer 34

Infolge der Schließung des Unternehmens und der Rückziehung des Sanierungsplanes der Schuldnerin wird die Tagsatzung ausschließlich der Forderungsprüfung dienen.
Beschluss vom 13. Februar 2023

Bekannt gemacht am 23. Februar 2024
Tagsatzung:
Datum: 11.04.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zwischenverteilungstagsatzung

Der Masseverwalter hat am 14.02.2024 einen Zwischenverteilungsentwurf gelegt.
Zur Verteilung gelangt eine Quote von 5 %.
Hiezu werden der Masseverwalter, der Geschäftsführer der Schuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen können und es ihnen frei steht gegen diesen binnen 14 Tagen Erinnerungen einzubringen.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 15. Februar 2024

Bekannt gemacht am 6. Juni 2024
Text:
Die Zwischenrechnung und der Zwischenverteilungsentwurf werden genehmigt.
Beschluss vom 31. Mai 2024
Ausdruck vom: 27.07.2024 18:48:33 MESZ