HG Wien (007), Aktenzeichen 59 S 209/25d
Konkursverfahren
7064p
06.11.1983
Bekannt gemacht am 19. November 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 7064p
- Schuldner:
- Doskar Lukas, Inhaber der Doskar e.U.
Schottenring 14
1010 Wien
FN 7064p, Gebdat: 06.11.1983
- Sanierungsverwalter:
- RICHTER Clemens Mag.
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Sanierungsverwalterstellvertreter:
- PEICHL Lukas Dr.
Esteplatz 4/13
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.11.2025
Anmeldungsfrist: 12.01.2026
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Text:
- "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
- Text:
- "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
- Text:
- "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 15.12.2025
um: 14.35 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 26.01.2026
um: 13.30 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 09.02.2026
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 35 % binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 19. November 2025
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2026
- Text:
- Die für den 09.02.2026, 13 Uhr anberaumte Sanierungsplantagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung
wird wegen Verhinderung der Richterin verlegt auf den:
Datum: 09.02.2026
Beginn: 15 Uhr
Ort: bei diesem Gericht Saal 2407
Beschluss vom 20. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 2. Februar 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 09.02.2026
um: 15.00 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. Februar 2026
Bekannt gemacht am 10. Februar 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
100 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller Masseforderungen einschließlich
aller Verfahrenskosten bis zum 27.2.2026 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist.
Beschluss vom 9. Februar 2026
Bekannt gemacht am 3. März 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Dem am 09.02.2026 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
- Masseverwalter:
- RICHTER Clemens Mag.
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- PEICHL Lukas Dr.
Esteplatz 4/13
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse7
2. Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3. Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
Beschluss vom 3. März 2026
Ausdruck vom: 25.08.2026 22:24:11 MESZ
