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15.03.1988

Bekannt gemacht am 19. Februar 2019
Schuldner:
BUKVA
Vorname:
Haris
Angestellter
Stelzhammerstraße 5
4061 Pasching
Gebdat: 15.03.1988
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Neutorgasse 6/2
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04 20
E-Mail: iv-meusburger@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.02.2019
Anmeldungsfrist: 18.04.2019
Text:
Dieses Verfahren ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsvVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 09.05.2019
um: 08.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 115/1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Angeboten wird ein Betrag von EUR 366,00, 14 x jährlich in 5 Jahren, dies ergibt dzt. eine Quote von ca. 45,27 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 19. Februar 2019

Bekannt gemacht am 27. Februar 2019
Schuldner:
BUKVA
Vorname:
Haris
Angestellter
Heysestraße 6
4060 Leonding
Gebdat: 15.03.1988
neue Anschrift
Beschluss vom 27. Februar 2019

Bekannt gemacht am 6. März 2019
Schuldner:
BUKVA
Vorname:
Haris
Angestellter
Heysestraße 6
4060 Leonding
Gebdat: 15.03.1988
neue Anschrift des Schuldners
Beschluss vom 6. März 2019

Bekannt gemacht am 25. September 2019
Text:
I) ANORDNUNG DER ZUSAMMENRECHNUNG
Unter Wahrung der bestehenden Rangordnung werden die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
1) AMS Traun, Madlschenterweg 11, 4050 Traun
2) Union Schlierbach, Stiftsstraße 26, 4553 Schlierbach
zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen zusammengerechnet.

II) BESTIMMUNG DER GRUNDBETRÄGE (ALIQUOTIERUNG)
Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:
1) AMS Traun im Ausmaß von 70,00 %
2) Union Schlierbach im Ausmaß von 30,00 %
Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.

Den Drittschuldnern wird aufgetragen ein Unterschreiten des zu gewährenden unpfändbaren Grundbetrags dem Gericht bekanntzugeben (§ 292 Abs 3a EO). Als Unterschreiten des Grundbetrags gilt sinngemäß auch der gänzliche Entfall des Bezugs (Ende des Dienstverhältnisses). Zur Neuaufteilung der Grundbeträge bedarf es überdies der Bekanntgabe des aktuellen Einkommens.

III) WIRKSAMKEIT UND DAUER DER ZUSAMMENRECHNUNG Die Zusammenrechnung gilt für die Dauer dieses Insolvenzverfahrens und eines eventuell anschließenden Abschöpfungsverfahrens
Beschluss vom 25. September 2019

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2019
Schuldner:
BUKVA
Vorname:
Haris
Angestellter
Stelzhamerstraße 5/4
4061 Pasching
Gebdat: 15.03.1988
neue Anschrift des Schuldners
Beschluss vom 3. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 9. Jänner 2020
Text:
Beschluss

I) ANORDNUNG DER ZUSAMMENRECHNUNG

Unter Wahrung der bestehenden Rangordnung werden die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
1) SECURITAS Sicherheitsdienstleistungen GmbH, Stelzhamerstraße 14, 4020 Linz
2) Union Schlierbach, Stiftsstraße 26, 4553 Schlierbach
zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen zusammengerechnet.

II) BESTIMMUNG DER GRUNDBETRÄGE (ALIQUOTIERUNG)
Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehende Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:
1) SECURITAS Sicherheitsdienstleistungen GmbH im Ausmaß von 70,00 %
2) Union Schlierbach im Ausmaß von 30,00 %
Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.

III) WIRKSAMKEIT UND DAUER DER ZUSAMMENRECHNUNG
Die Zusammenrechnung gilt für die Dauer dieses Insolvenzverfahrens und eines eventuell anschließenden Abschöpfungsverfahrens.
Beschluss vom 9. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2020
Text:
Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 25.09.2019 (ON 31) und vom 09.01.2020 (ON 43) angeordneten Zusammenrechnungen der beschränkt pfändbaren Forderungen werden aufgehoben.
Beschluss vom 2. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2021
Tagsatzung:
Datum: 11.02.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314 / 3.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich ergibt aus dem monatlich leistbaren Betrag von EUR 50,00, 12x jährlich, über einen Zeitraum von 5 Jahren (Ausschüttungsbetrag daher EUR 3.000,00). Dies ergibt derzeit eine Quote von 7,46 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 11. Februar 2021
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 10,34 % ihrer Forderungen und zwar in 5 gleichen jährlichen Raten, fällig jeweils 10.02. eines jeden Jahres, erstmals am 10.02.2022, letzte Rate am 10.02.2026.
Die Massekosten sind sichergestellt.

Bestätigung:
Der am 11.02.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 11. Februar 2021

Bekannt gemacht am 4. März 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.02.2026
Beschluss vom 4. März 2021
Ausdruck vom: 09.05.2024 01:51:15 MESZ