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555256d 15.11.1970

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 555256d
Schuldner:
Arslan Metin, Inhaber der KOSMIG Bau Hand Werk e. U.
Aßmayergasse 23/29
1120 Wien
FN 555256d, Gebdat: 15.11.1970
und Inhaber der
LA TANA DELLA VOLPE e.U.
Firmenbuchnummer 555256 d
Masseverwalter:
DOBNER Philipp Mag.Dr.
Mariahilfer Straße 50
1070 Wien
Tel.: 523 62 00, Fax: 526 72 74
E-Mail: office@sup.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.10.2021
Anmeldungsfrist: 17.11.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 01.12.2021
um: 10.50 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 11. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 13. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 4. Mai 2022
Tagsatzung:
Datum: 09.06.2022
um: 09.25 Uhr
Ort: Zi Nr. 1610. 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Bemerkt wird, dass die Insolvenzgläubiger eine Verteilungs-Quote von 0 % und eine Zahlungsquote von 3,34 % in 36 monatlichen Teilquoten erhalten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 4. Mai 2022

Bekannt gemacht am 9. Juni 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 09.06.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 5,5 %ige Quote zahlbar wie folgt:
in 60 Teilquoten zu 0,09166 % beginnend am 15.7.2022, die weiteren jeweils zum 15. der Folgemonate, die letzte Teilquote am 15.6.2027.

Beschluss vom 9. Juni 2022

Bekannt gemacht am 29. Juni 2022
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.06.2027
Beschluss vom 29. Juni 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 18:00:47 MESZ