BG Zell am Ziller (871), Aktenzeichen 4 S 6/16z
Schuldenregulierungsverfahren
04.03.1968
Bekannt gemacht am 23. Juni 2016
- Schuldner:
- KREUTZER-IBRAHIM
- Vorname:
- Manuela
Gerlosberg 19
6280 Gerlosberg
Gebdat: 04.03.1968
- Beteiligter:
- SCHULDENBERATUNG TIROL
Schuldnervertreter
Wilhelm-Greil-Str. 23/5
6020 Innsbruck
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.06.2016
Anmeldungsfrist: 05.08.2016
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.08.2016
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 14, 1.Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Gemäß § 220a IO wird festgehalten, dass es sich bei gegenständlichem Verfahren um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt, das Verfahren ist als geringfügig anzusehen.
Von der Schuldnerin Manuela Kreutzer-Ibrahim wird folgender Zahlungsplan angeboten:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 9,50 % ihrer Forderungen innerhalb von fünf Jahren in zehn gleichen, halbjährlichen Raten, beginnend sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.
Beschluss vom 23. Juni 2016
Bekannt gemacht am 22. August 2016
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 19.08.2016 eingeleitet.
Beschluss vom 19. August 2016
Bekannt gemacht am 10. Oktober 2016
- Aufhebung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 14. September 2016
Bekannt gemacht am 13. Februar 2017
- Text:
- Die Anschrift der Schuldnerin lautet nun 6460 Imst, Schustergasse 13.
Beschluss vom 10. Februar 2017
Bekannt gemacht am 29. November 2017
- Text:
- Im gegenständlichen Verfahren teilt der Treuhänder die neue Meldeadresse der Schuldnerin mit:
Stanz bei Landeck 138
6500 Landeck, Tirol
Beschluss vom 27. November 2017
Bekannt gemacht am 13. Juni 2018
- Text:
- Das Abschöpfungsverfahren wird gemäß § 211 Abs 1 Zif 2 IO vorzeitig eingestellt.
Die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt.
Beschluss vom 12. Juni 2018
Bekannt gemacht am 17. Juli 2018
- Text:
- Gegen den Beschluss vom 12.6.2018, worin das Abschöpfungsverfahren gemäß § 211 Abs 1 Zif 2 IO vorzeitig eingestellt und die Restschuldbefreiung nicht erteilt wurde, hat die Schuldnerin rechtzeitig Rekurs erhoben.
Beschluss vom 17. Juli 2018
Bekannt gemacht am 9. November 2018
- Text:
- Dem Rekurs der Schuldnerin, welcher sich gegen die vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 211 Abs 1 Zif 2 IO gerichtet hat, wurde durch das Rechtsmittelgericht nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 8. November 2018
Ausdruck vom: 09.05.2025 09:56:47 MESZ