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04.03.1968

Bekannt gemacht am 23. Juni 2016
Schuldner:
KREUTZER-IBRAHIM
Vorname:
Manuela
Gerlosberg 19
6280 Gerlosberg
Gebdat: 04.03.1968
Beteiligter:
SCHULDENBERATUNG TIROL
Schuldnervertreter
Wilhelm-Greil-Str. 23/5
6020 Innsbruck
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.06.2016
Anmeldungsfrist: 05.08.2016
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 19.08.2016
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 14, 1.Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Gemäß § 220a IO wird festgehalten, dass es sich bei gegenständlichem Verfahren um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt, das Verfahren ist als geringfügig anzusehen.

Von der Schuldnerin Manuela Kreutzer-Ibrahim wird folgender Zahlungsplan angeboten:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 9,50 % ihrer Forderungen innerhalb von fünf Jahren in zehn gleichen, halbjährlichen Raten, beginnend sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes.
Beschluss vom 23. Juni 2016

Bekannt gemacht am 22. August 2016
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 19.08.2016 eingeleitet.
Beschluss vom 19. August 2016

Bekannt gemacht am 10. Oktober 2016
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 14. September 2016

Bekannt gemacht am 13. Februar 2017
Text:
Die Anschrift der Schuldnerin lautet nun 6460 Imst, Schustergasse 13.
Beschluss vom 10. Februar 2017

Bekannt gemacht am 29. November 2017
Text:
Im gegenständlichen Verfahren teilt der Treuhänder die neue Meldeadresse der Schuldnerin mit:
Stanz bei Landeck 138
6500 Landeck, Tirol
Beschluss vom 27. November 2017

Bekannt gemacht am 13. Juni 2018
Text:
Das Abschöpfungsverfahren wird gemäß § 211 Abs 1 Zif 2 IO vorzeitig eingestellt.
Die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt.
Beschluss vom 12. Juni 2018

Bekannt gemacht am 17. Juli 2018
Text:
Gegen den Beschluss vom 12.6.2018, worin das Abschöpfungsverfahren gemäß § 211 Abs 1 Zif 2 IO vorzeitig eingestellt und die Restschuldbefreiung nicht erteilt wurde, hat die Schuldnerin rechtzeitig Rekurs erhoben.
Beschluss vom 17. Juli 2018

Bekannt gemacht am 9. November 2018
Text:
Dem Rekurs der Schuldnerin, welcher sich gegen die vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 211 Abs 1 Zif 2 IO gerichtet hat, wurde durch das Rechtsmittelgericht nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 8. November 2018
Ausdruck vom: 09.05.2025 09:56:47 MESZ