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06.03.1966

Bekannt gemacht am 21. April 2017
Schuldner:
Fussi
Vorname:
Gerald
Selbstständiger
Furth 14
8755 St. Peter ob Judenburg
Gebdat: 06.03.1966
Beteiligter:
Hämmerle & Hämmerle Rechtsanwälte GmbH

Hauptplatz 111
8786 Rottenmann
Tel.: 03614/30 1 88, Fax: +43 3614/30188-18
E-Mail: office@ra-haemmerle.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.04.2017
Anmeldungsfrist: 08.06.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 22.06.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II.Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Bei diesem Schuldenregulierungsverfahren handelt es sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Artikel 3 Abs 1 EU-Insolvenzverordnung.

Wichtigter Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Girokonto, bei der Steiermärkischen Bank und Sparkasse AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. April 2017

Bekannt gemacht am 16. Juni 2017
Rekurs:
Gegen die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren ist ein Rekurs eingelangt.
Abberaumung:
Die für den 22.06.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. Juni 2017

Bekannt gemacht am 14. November 2017
Text:
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 14. November 2017

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2017
Text:
Gegenstand der Tagsatzung:

1. Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung

ANMELDEFRIST: 1. Februar 2018
Beschluss vom 6. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2018
Text:
Tagsatzung: 15. Februar 2018, 09:30 Uhr, II. Stock, Zimmer Nr. 208

Gegenstand der Tagsatzung:

1. Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung

ANMELDEFRIST: 1. Februar 2018
Beschluss vom 10. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 29. März 2018
Tagsatzung:
Datum: 17.05.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 12,49 % ihrer Forderungen, und zwar in Form von 14 halbjährlichen Zahlungen; die erste innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplanes.
Ein allfälliger Erlös aus dem Massekonto wird auf die Quote angerechnet.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. März 2018

Bekannt gemacht am 16. Mai 2018
Abberaumung:
Die für den 17.05.2018 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. Mai 2018

Bekannt gemacht am 4. Juni 2018
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Zum Masseverwalter wird
Mag. Werner Seifried, Rechtsanwalt, Burggasse 40, 8750 Judenburg,
Tel.: +43 3572 82127,
Fax: +43 3572 82127-4
E-Mail: mag.seifried@derAnwalt.or.at
bestellt.
Beschluss vom 1. Juni 2018

Bekannt gemacht am 27. Juni 2018
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 1. Juni 2018, ON 59 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 27. Juni 2018

Bekannt gemacht am 27. September 2018
Text:
Dem Rekurs des Schuldners gegen den Beschluss vom 1. Juni 2018, 25 S 7/17b-59, wurde nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 27. September 2018

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 12.12.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 11,99 % ihrer Forderungen, und zwar in Form von 10 halbjährlichen Zahlungen die erste innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplanes.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 23. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 11,99 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,199 %; die erste Teilquote ist binnen 6 Monaten ab rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 12.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.01.2025
Beschluss vom 2. Jänner 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 15:41:46 MESZ