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394761g

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2025
Firmenbuchnummer:
FN 394761g
Schuldner:
AKM Bau GmbH
Hauptstraße 60
7434 Bernstein
FN 394761g
(vormals in 7434 Bernstein, Alois Wesselyplatz 2)
vertreten durch: Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH in 7400 Oberwart, Wiener Straße 8a/2
Masseverwalter:
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Robert-Graf-Platz 1/3.OG
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/217 10, Fax: 02682/217 10-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1/3. OG
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband

Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Beteiligter:
ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM

Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
Beteiligter:
ISA Landesgeschäftsst. Burgenland

Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.12.2025
Anmeldungsfrist: 12.01.2026
Tagsatzung:
Datum: 26.01.2026
um: 12.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 12:10 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2026
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 10:00 Uhr
Text:
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Antragstellerin bietet ihren Insolvenzgläubigern an, innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes 20 % der offenen Forderungen zu bezahlen, dies in 4 Raten und zwar eine Barquote von 5 % und dreimalig 5 % der offenen Forderungen. 5 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 5 % binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5 % binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und weitere 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.12.2025 ein.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. Dezember 2025

Bekannt gemacht am 26. Jänner 2026
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 26. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 23. Februar 2026
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:

a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 23.02.2026 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt,

b) 5 % binnen 8 Monaten ab Annahme
c) 5 % binnen 16 Monaten ab Annahme
d) 5 % binnen 24 Monaten ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 23.02.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. Februar 2026

Bekannt gemacht am 10. März 2026
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.02.2028
Text:
Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 23.02.2026.
Die Aufhebung ist seit 10.03.2026 rechtskräftig.
Beschluss vom 10. März 2026
Ausdruck vom: 09.10.2026 09:59:05 MESZ