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02.12.1963

Bekannt gemacht am 25. Februar 2019
Schuldner:
Hans Josef Huber TROTZ POSTSPERRE
Sandtal 20
5144 Handenberg
Gebdat: 02.12.1963
Masseverwalter:
Grünbart-Lison Rechtsanwälte GmbH
Stadtplatz 43
5280 Braunau/Inn
Tel.: 07722/62 639, Fax: 07722/6263920
E-Mail: braunau@wkg.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.02.2019
Anmeldungsfrist: 25.04.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.05.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 11
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Monatlich EUR 300,00 x 14mal/jährlich x fünf Jahre, abzüglich offener Verfahrenskosten, ca. Quote: 2,40118 %, zahlbar in fünf gleichen Raten a 0,480236 % zum 31.12. eines jeden Jahres, beginnend mit 31.12.2020.
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote, bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 25. Februar 2019

Bekannt gemacht am 21. Mai 2019
Text:
Die Tagsatzung wird auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt, da die Verwertung noch nicht abgeschlossen ist.
Beschluss vom 21. Mai 2019

Bekannt gemacht am 2. Juli 2019
Tagsatzung:
Datum: 22.08.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 11
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Monatlich EUR 300,-- x 14mal jährlich x fünf Jahre, abzüglich offener Verfahrenskosten, ca. Quote: 2,40118 %, zahlbar in fünf gleichen Raten a 0,480236 % zum 31.12. eines jeden Jahres beginnend mit 31.12.2020. Bei Bestehen eines Absonderungsrechtes gemäß § 12 a Abs. 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 2. Juli 2019

Bekannt gemacht am 23. August 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 2,5 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der Verteilung), zahlbar in 10 gleichen halbjährlichen Raten zu je 0,25 %; erste Rate fällig am 29.02.2020, letzte Rate somit fällig am 30.08.2024.
Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 4 Wochen).
Der Schuldner hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 30.08.2020 zu zahlen.

Bestätigung:
Der am 22.08.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Text:
Mangels Masse unterbleibt daher ein Verteilungsverfahren.
Beschluss vom 22. August 2019

Bekannt gemacht am 11. September 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.08.2024
Beschluss vom 11. September 2019
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:50:47 MEZ