HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 79/22t
Konkursverfahren
219985h
Bekannt gemacht am 27. Juni 2022
- Firmenbuchnummer:
- FN 219985h
- Schuldner:
- CPI Bauträger und Immobilienverwaltung GmbH
Hahngasse 3
1090 Wien
FN 219985h
früher: Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
davor auch: Stadiongasse 2, 1010 Wien
- Masseverwalter:
- MASCHKE Arno Mag.Dr.
Mariahilfer Straße 50
1070 Wien
Tel.: 523 62 00, Fax: 526 72 74
E-Mail: maschke@sup.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.06.2022
Anmeldungsfrist: 30.08.2022
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 13.09.2022
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 27. Juni 2022
Bekannt gemacht am 6. Juli 2022
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1., Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
2., Alpenländischer Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
3., Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Nußdorfer Lände 23/3. Stock
4., Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
Beschluss vom 6. Juli 2022
Bekannt gemacht am 21. Juli 2022
- Text:
- Bekanntgabe der neuen Kontaktdaten
- Masseverwalter:
- MASCHKE Arno
Gluckgasse 1/11
1010 Wien
Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11
E-Mail: office@ecolaw.at
Beschluss vom 21. Juli 2022
Bekannt gemacht am 15. September 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 22.11.2022
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. September 2022
Bekannt gemacht am 1. März 2023
- Masseverwalter:
- MASCHKE Arno Mag.Dr.
Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG
1010 Wien
Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11
E-Mail: office@ecolaw.at
Bekanntgabe der geänderten Kontaktdaten des Insolvenzverwalters.
Beschluss vom 1. März 2023
Bekannt gemacht am 14. März 2023
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
- Text:
- Die Frist für die Einbringung von Prüfungsklagen gemäß § 110 Abs. 4 IO für sämtliche per 13.3.2023 nicht festgestellten Insolvenzforderungen wird im Interesse der Gläubiger für alle betroffenen Gläubiger auf den
15.9.2023
verlängert.
Beschluss vom 14. März 2023
Bekannt gemacht am 19. April 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 20.06.2023
um: 11.50 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 19. April 2023
Bekannt gemacht am 18. März 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 29.04.2025
um: 10.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. März 2025
Ausdruck vom: 05.07.2025 19:16:39 MESZ