HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 102/24b
Konkursverfahren
450325v
26.09.1975
Bekannt gemacht am 5. Juni 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 450325v
- Schuldner:
- VMF Capital Invest GmbH
Doblhoffgasse 9/11
1010 Wien
FN 450325v, Gebdat: 26.09.1975
früher: Heinrich Bablik-Straße 17, 2345 Brunn am Gebirge
davor: Liebermannstraße F05/302, 2345 Brunn am Gebirge
davor: Sebastianplatz 6/6/1, 1030 Wien
- Masseverwalter:
- RICHTER Clemens Mag.
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- PEICHL Lukas Dr.
Esteplatz 4/13
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.06.2024
Anmeldungsfrist: 30.07.2024
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 13.08.2024
um: 13.30 Uhr
Ort: Zi. 1701, 17. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 5. Juni 2024
Bekannt gemacht am 12. August 2024
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 12. August 2024
Bekannt gemacht am 26. August 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 05.11.2024
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi. 1701. 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 26. August 2024
Bekannt gemacht am 9. Dezember 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 11.02.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1701,17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 5. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 17.02.2026
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1701 (17. Stock)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. Dezember 2025
Ausdruck vom: 25.08.2026 22:25:01 MESZ
