LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 90/23y
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
437525w
Bekannt gemacht am 13. Dezember 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 437525w
- Schuldner:
- Acrylstudio GmbH
Industriezentrum (IZ) NÖ-Süd, Straße 15, Objekt M33
2355 Wiener Neudorf
FN 437525w
vormals:
Acrylstudio W und G GmbH
vertreten durch:
Allinger Ludwiger Rechtsanwälte GesbR
Herrengasse 25
2700 Wiener Neustadt
- Masseverwalter:
- WEBER-WILFERT Romana Dr.
Bachgasse 10
2340 Mödling
Tel.: 02236/869 291, Fax: 02236/869 580
E-Mail: moedling@csw-legal.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2023
Anmeldungsfrist: 30.01.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 13.02.2024
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 12
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Beschluss vom 13. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 19. Februar 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits bei der Masseverwalterin erliegt, weitere Quoten von je 6 % binnen 8 und 16 Monaten, sowie eine letzte Quote von 8 % binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 13.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von je 6 % binnen 8 und 16 Monaten, sowie eine letzte Quote von 8 % binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 15. Februar 2024
Bekannt gemacht am 6. März 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.02.2026
Beschluss vom 5. März 2024
Ausdruck vom: 11.10.2026 17:36:36 MESZ
