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13.09.1983

Bekannt gemacht am 28. April 2020
Schuldner:
Mag. Momcilovic
Vorname:
Marija
Bachweg 10
8410 Wildon
Gebdat: 13.09.1983
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.04.2020
Anmeldungsfrist: 15.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.08.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 27. April 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Text:
Die Schuldnerin wird nunmehr von der
Schuldnerberatung , Stmk. gmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz,
vertreten.
Beschluss vom 24. Juni 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Tagsatzung:
Datum: 05.08.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 34,48 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 3,448 % ; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 5. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 36,08 %, und zwar in 10 Teilquoten zu je 3,608 %; die erste Teilquote ist am 19.1.2021 fällig, die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils halbjährlich danach fällig.

Bestätigung:
Der am 05.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. August 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.07.2025
Beschluss vom 31. August 2020

Bekannt gemacht am 1. Juli 2021
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Die Schuldnerin beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die am 19.07.2021 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese Halbjahresrate erst am 19.01.2022 zur Zahlung fällig wird. Das Ende der Zahlungsfrist wäre somit am 19.01.2026.
Beschluss vom 1. Juli 2021

Bekannt gemacht am 5. August 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt: Jene Rate, die am 19.07.2021 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um sechs Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Diese Teilquote ist somit am 19.01.2022 an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 5. August 2021

Bekannt gemacht am 8. September 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 19.01.2027
Beschluss vom 8. September 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 20:43:13 MESZ