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17.08.1971

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2022
Schuldner:
Loibingdorfer
Vorname:
Roman
Fliesenleger
Lerchenstraße 31
4702 Wallern an der Trattnach
Gebdat: 17.08.1971
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Neutorgasse 6/2
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.10.2022
Anmeldungsfrist: 22.11.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 13.12.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 202
Die Tagsatzung vom 13.12.2022 wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ist dem Insolvenzgericht ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer Emailadresse bis spätestens 22.11.2022 (einlangen bei Gericht) bekannt zu geben.

Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,89 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3 Teilquoten zu je 0,63 % (jährliche Ausschüttung).
Die Konkretisierung der Quote und der Auszahlungsmodalitäten erfolgt nach Prüfung und Feststellung der Forderungen in der Prüfungstagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 4. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2022
Text:
Die Ausfertigung des Beschlusses - Edikt des Bezirksgerichtes Grieskirchen vom , 440 007 S 17/22 f -ON 6, wird wie folgt berichtigt:

Zum Insolvenzverwalter wird
Dr. Eva Meusburger-Streicher, MBA
4020 Linz, Landstraße 115/3
Tel.: 0732/776604-0
Fax: 0732/776604-20
E-Mail: insolvenz@m-law.at
bestellt.

Für
Zeit: 13. Dezember 2022 um 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 202, II Stock wird bei diesem Gericht eine Tagsatzung anberaumt.

Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.

B e g r ü n d u n g :

Die Daten des Beschlusses wurden in der Ausfertigung unrichtig bzw. unvollständig erfasst.
Gem. §§ 419, 430 ZPO war die fehlerhafte Ausfertigung zu berichtigen.
Beschluss vom 11. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2022
Schuldner:
Loibingdorfer
Vorname:
Roman
Außendienstmitarbeiter
Lerchenstraße 31
4702 Wallern an der Trattnach
Gebdat: 17.08.1971
Beschluss vom 25. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 22. November 2022
Text:
1.) Anordnung der Zusammenrechnung
Unter Wahrung der bestehenden Rangordnung werden die dem Schuldner/der Schuldnerin gegen die Drittschuldner
a.) Renner GmbH, gewerbepark Winkeln 9, 4702 Wallern (mtl. EUR 1.376,06 x 14)
b.) SV Sedda Bad Schallerbach, Linzerstraße 5, 4701 Bad Schallerbach (mtl. EUR 540,00 x 12)
zustehenden Forderungen zusammengerechnet. Somit ergibt sich ein derzeitiges Existenzminimum von EUR 1.631,00 x 14 unter Berücksichtigung von 2 Unterhaltspflichten (Stichtag 22. November 2022).
Text:
2.) Bestimmung der Grundbeträge (Aliquotierung)

Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehenden Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren: a.) im Ausmaß von ....... 75 % b.) im Ausmaß von ......... 25 %
Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.
Beschluss vom 22. November 2022

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.12.2022 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 13. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2022
Text:
Die Ediktsdatei wird dahingehend berichtigt, dass sie wie folgt zu lauten hat.
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein TILGUNGSPLAN zugrunde und kein Abschöpfungsplan.
Beschluss vom 20. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2023
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 3. Jänner 2023
Ausdruck vom: 04.05.2024 21:05:33 MESZ