zur Navigation
22.08.1969

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Schuldner:
Wendler
Vorname:
Gerhard
unselbständig erwerbsmäßig
Haselbach 28
8350 Fehring
Gebdat: 22.08.1969
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.04.2020
Anmeldungsfrist: 04.06.2020
Masseverwalter:
Dr.Gerhard Petrowitsch, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Kadagasse 11
8430 Leibnitz
Tel.: 0043 3452 82837, Fax: 0043 3452 82837 7
E-Mail: office@ra-petrowitsch.at
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Dem Schuldner steht die Eigenverwaltung zu. Der Masseverwalter wurde für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt und zwar für die Überprüfung der Verwertbarkeit und Verwertung der Liegenschaften.
Tagsatzung:
Datum: 05.06.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: VSA/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle überwiesenen Beträge frei zu verfügen.


Wichtiger Hinweis für die Tagsatzung:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 8. Mai 2020
Verlegung:
Die für den 05.06.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 29.05.2020
um: 08.55 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre

Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 8. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Masseverwalter:
Dr.Gerhard Petrowitsch, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Kadagasse 11
8430 Leibnitz
Tel.: 0043 3452 82837, Fax: 0043 3452 82837 7
E-Mail: office@ra-petrowitsch.at
Beschluss vom 29. Mai 2020

Bekannt gemacht am 2. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 15.10.2021
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20 % auf die festgestellten Forderungen, innerhalb von zwei Jahren, ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Quote wird bezahlt in vier halbjährlichen Quoten, die erste ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Sanierungsplan fällig, die weiteren drei Quoten 12,18 bzw. 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor rechtskräftiger Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens.
Beschluss vom 2. September 2021

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 22 % ihrer Forderung wie folgt:
Eine Barquote von 2 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans sowie vier halbjährliche Teilquoten a 5 %. Die erste Halbjahresquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 15.10.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 15. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 4. November 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2023
Beschluss vom 4. November 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 05:47:11 MESZ