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433694k

Bekannt gemacht am 5. Mai 2022
Firmenbuchnummer:
FN 433694k
Schuldner:
KFZ HUFNAGL GMBH
Schlammersdorf 7
4211 Alberndorf in der Riedmark
FN 433694k
Karosseriebau und KFZ-Handel
Masseverwalter:
WEIXLBAUMER, MBA Markus Mag.
Neutorgasse 6, 2. Stock
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: iv-weixlbaumer@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.05.2022
Anmeldungsfrist: 24.06.2022
Tagsatzung:
Datum: 08.07.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 5. Mai 2022

Bekannt gemacht am 6. Mai 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 6. Mai 2022

Bekannt gemacht am 22. September 2022
Text:
neue Daten des Insolvenzverwalters:
Mag. Markus Weixlbaumer, MBA, Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr, Tel.: 07252 / 503 0030, Fax: 07252 / 503 0050, E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
Beschluss vom 22. September 2022

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 25.11.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 44,1 %-ige Quote, zahlbar in drei Teilraten, wobei
die erste Teilquote von 21,44% binnen eines Monats ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung bezahlt wird, eine zweite Teilquote von 11,33% binnen eines Jahres und eine dritte Teilquote von 11,33 % zahlbar binnen zwei Jahren je ab Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger. Die Schuldnerin behält sich vor, den Sanierungsplanvorschlag je nach Stellungnahme des Masseverwalters nachzubessern.
Quote im Verteilungsfall: ca. 42,4 %
Beschluss vom 31. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 25. November 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 44,1%-ige Quote, zahlbar in drei Teilraten, wobei die erste Teilquote von 21,44% binnen eines Monats ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung bezahlt wird, eine zweite Teilquote von 11,33% binnen eines Jahres und eine dritte Teilquote von 11,33% zahlbar binnen zwei Jahren je ab Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger. Die Schuldnerin behält sich vor, den Sanierungsplanvorschlag je nach Stellungnahme des Masseverwalters nachzubessern.

Beschluss vom 25. November 2022

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 25.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 44,1 %-ige Quote, zahlbar in drei Teilraten, wobei die erste Teilquote von 21,44 % binnen eines Monats ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung bezahlt wird, eine zweite Teilquote von 11,33 % binnen eines Jahres und eine dritte Teilquote von 11,33 % zahlbar binnen zwei Jahren je ab Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger. Die Schuldnerin behält sich vor, den Sanierungsplanvorschlag je nach Stellungnahme des Masseverwalters nachzubessern.
Beschluss vom 13. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 5. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.11.2024
Beschluss vom 5. Jänner 2023
Ausdruck vom: 04.05.2024 00:01:47 MESZ