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456693h

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2024
Firmenbuchnummer:
FN 456693h
Schuldner:
Auto Wiener GmbH & Co KG
Siedlungsstraße 18
7562 Eltendorf
FN 456693h
vertreten durch: Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH in
7400 Oberwart, Wiener Straße 8a/2
Masseverwalter:
ATEUS Rechtsanwälte GmbH
Fabrikstraße 12
7344 Stoob
Tel.: 02612/4346617, Fax: 01533778420
E-Mail: stibi@ateus.at
FN 446107s, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Dieter Stibi, RA in 7344 Stoob, Fabrikstraße 12
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.12.2024
Anmeldungsfrist: 13.01.2025
Tagsatzung:
Datum: 27.01.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:10 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 10.03.2025
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 11:00 Uhr
Text:
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von insgesamt 20% innerhalb von 2 Jahren, dies in 4 Raten a 5%.

5% der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, weitere 5% binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5 % binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 19.12.2024 ein.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 18. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2024
Text:
Infolge eines Verarbeitungsfehlers im System der Insolvenzdatei wurde der Akt für die Bearbeitung durch das Gericht gesperrt und die vom Gericht am 18.12.2024 gefassten Beschlüsse auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung am 18.12.2024 nicht bekanntgemacht. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.12.2024. Die Wirkungen der Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung sind somit erst am 20.12.2024 eingetreten.
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetrieb: Teilebeschaffung für Oldtimer und Restaurierung von Oldtimern
Beschluss vom 19. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 27. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 7. März 2025
Text:
Die Schuldnerin hat den Sanierungsplanantrag zurückgezogen. Die für den 10.03.2025 anberaumten Tagsatzungen finden nicht statt. Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender August 2025.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 7. März 2025

Bekannt gemacht am 12. März 2025
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 12. März 2025

Bekannt gemacht am 30. April 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 30. April 2025

Bekannt gemacht am 9. März 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 3 %

Tagsatzung:
Datum: 23.03.2026
um: 09.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Verteilungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
vE 09:30 Uhr
Text:
Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 13.01.2025 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 9. März 2026

Bekannt gemacht am 23. März 2026
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 23. März 2026

Bekannt gemacht am 16. Juni 2026
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die ausgeschüttete Quote beträgt 4,133127 %.
Beschluss vom 15. Juni 2026

Bekannt gemacht am 1. Juli 2026
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Text:
Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt gem. § 139 IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom 15.06.2026.
Die Aufhebung ist seit 01.07.2026 rechtskräftig.
Beschluss vom 1. Juli 2026
Ausdruck vom: 11.10.2026 09:20:45 MESZ