LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 169/23d
Konkursverfahren
276773w
Bekannt gemacht am 20. Oktober 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 276773w
- Schuldner:
- KIWAG Bau GmbH vormals: P&C Bau GmbH
Hauptstraße 5
2000 Stockerau
FN 276773w
- Masseverwalter:
- DIWOK Petra Mag.
Hauptplatz 24
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/62 330, Fax: 02262/62 333
E-Mail: office@diwok.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.10.2023
Anmeldungsfrist: 03.01.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 17.01.2024
um: 10.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 20. Oktober 2023
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2023
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 31. Oktober 2023
Bekannt gemacht am 4. März 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 10.04.2024
um: 14.45 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Der Insolvenzverwalter hat einen Verteilungsentwurf nach § 47 Abs 2 IO vorgelegt. Demnach erhalten nur Massegläubiger nach Maßgabe des § 46 IO Befriedigung.
Der Masseverteilungsentwurf vom 27.02.2024 sieht vor, dass die Massegläubiger der Gruppe 1 lediglich zu 99,86 % befriedigt werden können, die übrigen Massegläubigerkönnen nicht mehr bedient werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.
Beschluss vom 1. März 2024
Bekannt gemacht am 2. April 2024
- Verlegung:
- Die für den 10.04.2024, 14.45 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.04.2024
um: 13.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Beschluss vom 2. April 2024
Bekannt gemacht am 22. April 2024
- Verlegung:
- Die für den 24.04.2024, 13.30 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.04.2024
um: 13.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nur Uhrzeit
Beschluss vom 22. April 2024
Bekannt gemacht am 25. April 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Aufhebung:
- Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 24. April 2024
Bekannt gemacht am 21. Mai 2024
- Text:
- Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. Mai 2024
Ausdruck vom: 02.04.2025 16:14:38 MESZ