BG Baden (040), Aktenzeichen 16 S 1/18m
Schuldenregulierungsverfahren
08.11.1949
Bekannt gemacht am 6. Februar 2018
- Schuldner:
- Machold
- Vorname:
- Harry Joachim Dietmar
Pensionist
Auf der Alm 1
2500 Baden
Gebdat: 08.11.1949
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 06.02.2018
Anmeldungsfrist: 15.05.2018
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 29.05.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: 1. Stock, VHS 5
Prüfungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 6. Februar 2018
Bekannt gemacht am 2. März 2018
- Masseverwalter:
- Mag. Andrea EISNER Rechtsanwalt
Weyrgasse 8/7
1030 Wien
Tel.: 01/712 04 77, Fax: 01/712 04 77 12
E-Mail: office@ra-eisner.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 2. März 2018
Bekannt gemacht am 29. Mai 2018
- Text:
- Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 29. Mai 2018
Bekannt gemacht am 13. Jänner 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 24.03.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: 1. Stock, VHS 5
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 0,045 % in 5 Teilquoten zu je 0,009 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 13. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 12. März 2020
- Text:
- Die für den 24.03.2020, um 09.30 Uhr, anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: Die Vermögensverwertung ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss vom 12. März 2020
Bekannt gemacht am 15. September 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 01.12.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: 1. Stock, VHS 5
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 0,045 % in 5 Teilquoten zu je 0,009 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. September 2020
Bekannt gemacht am 1. Dezember 2020
- Text:
- Der Schuldner zog den Antrag auf Annahme des Zahlungsplanes und den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens zurück.
Die Zwischenverteilung hins. der Quote von 0,20% wird genehmigt.
Beschluss vom 1. Dezember 2020
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:57:49 MESZ