LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 115/25s
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
213632s
Bekannt gemacht am 27. Juni 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 213632s
- Schuldner:
- Schindler IT-Solutions GmbH
Hauptstraße 49
2100 Stetten
FN 213632s
- Masseverwalter:
- TOIFL Ute Dr.
Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG
1010 Wien
Tel.: 01/535 46 11-0, Fax: 01/535 46 11-11
E-Mail: office@ecolaw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.06.2025
Anmeldungsfrist: 13.08.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 27.08.2025
um: 08.40 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 08.10.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
- Text:
- E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen.
Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 27. Juni 2025
Bekannt gemacht am 4. Juli 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Programmierung von Individualsoftware für Unternehmen
Beschluss vom 4. Juli 2025
Bekannt gemacht am 28. August 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 27. August 2025
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8 und 16 Monaten und 4 % binnen 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 30.10.2025 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 8. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 16. Oktober 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 8 und 16 Monaten und 4 % binnen 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 08.10.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 20. November 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.10.2027
Beschluss vom 19. November 2025
Ausdruck vom: 08.10.2026 00:21:47 MESZ
