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21.03.1962

Bekannt gemacht am 5. März 2020
Schuldner:
Mandl
Vorname:
Siegrun
Otto-Krischke-Gasse 13/1/8
8720 Knittelfeld
Gebdat: 21.03.1962
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.03.2020
Anmeldungsfrist: 20.04.2020
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Insolvenzverwalter (Mag. Gerhard Wlattnig, Rechtsanwalt, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, Tel.Nr. 03842 - 42751, Fax. 03842 - 42751 - 40, E-Mail office@fwup.at)
Tagsatzung:
Datum: 04.05.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: II.Stock, Zi.Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Laut Grundbuchsauszüge vom 19.2.2020; ON 2, ist die Schuldnerin Siegrund Mandl, geboren am 21.3.1962, Liegenschaftseigentümerin in 8720 Knittelfeld, Hautzenbichlstraße 14; von 1.) GB 65116 Knittelfeld, EZ 2136, BLNr. 9, Anteile 94/5398, Wohnungseigentum an W 6 mit Verbindung gem. § 12 Abs. 1 WEG 1975; 2.) GB 65116 Knittelfeld, EZ 2134, BLNr. 70, Anteile 1/130; 3.) GB 65116 Knittelfeld, EZ 2135, BLNr. 70, Anteile 1/130 und 4.) GB 65116 Knittelfeld, EZ 2137, BLNr. 70, Anteile 1/130. Aufgrund der möglichen Verwertung der Eigentumswohnung und zur Vermeidung von Nachteilen für die Gläubiger wird dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Beschluss vom 5. März 2020

Bekannt gemacht am 3. April 2020
Abberaumung:
Die für den 04.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 2. April 2020

Bekannt gemacht am 9. April 2020
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Pestalozzistraße 1, 8010 Graz;
2.) Kreditschutzverband von 1870 (KSV von 1870), Wielandgasse 14-16, 8010 Graz;
3.) Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Muthgasse 36-40, Bauteil 4, 1190 Wien und
4.) Volksbank Steiermark AG, Schmiedgasse 31, 8010 Graz

Beschluss vom 8. April 2020

Bekannt gemacht am 16. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zi.Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 16. April 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die am 4. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 19. August 2020
Tagsatzung:
Datum: 08.10.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
Meistbotsverteilungstagsatzung betreffend den Erlös der mit insolvenzgerichtlicher Genehmigung mit Beschluss vom 15. Juli 2020, ON 37, gemäß § 120 IO freihändig veräußerten Liegenschaften EZ 2136, KG 65116 Knittelfeld, 94/5398 Anteile, BLNr. 9, sowie der je 1/130 Anteile jeweils B-LNr. 70 der Liegenschaften EZ 2134, 2135, 2137 je KG 65116 Knittelfeld
Beschluss vom 19. August 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Tagsatzung:
Datum: 28.01.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoß, Verhandlungssaal IV
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,56 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
14,56 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,456 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 23. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 2,00 %, die erste Teilquote ist
binnen 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige
Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. ( § 156 a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 28.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 17. Februar 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.02.2026
Beschluss vom 17. Februar 2021
Ausdruck vom: 27.04.2024 02:03:59 MESZ