LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 53/18w
Konkursverfahren
292103p
20.06.1965
Bekannt gemacht am 5. Juli 2018
- Firmenbuchnummer:
- FN 292103p
- Schuldner:
- Pop Rosalia, Inh. der Malerei POP e.U.
Salzburgerstraße 229
4030 Linz
FN 292103p, Gebdat: 20.06.1965
(Betrieb), Maler und Anstreicher
sowie Resselgasse 20, 4062 Kirchberg-Thening (privat)
- Masseverwalter:
- Mag. Markus WEIXLBAUMER Rechtsanwalt
Garnisonstraße 17
4020 Linz
Tel.: +43 732 776234, Fax: +43 732 776234 22
E-Mail: linz@rae-hhw.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- Dr. Erhard HACKL Rechtsanwalt
Garnisonstraße 17
4020 Linz
Tel.: 0732/776234, 776235, Fax: 0732/776234 22
E-Mail: linz@rae-hhw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.07.2018
Anmeldungsfrist: 24.08.2018
- Tagsatzung:
- Datum: 07.09.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 5. Juli 2018
Bekannt gemacht am 9. Juli 2018
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 9. Juli 2018
Bekannt gemacht am 12. September 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 01.10.2019
um: 09.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zusätzlich zu einer allfälligen Verteilungsquote eine weitere Quote von 2 %, welche in 4 jährlichen Teilquoten von je 0,5 % bezahlt wird. Die 1. Teilquote von 0,5 % ist innerhalb von 1 Monat ab rechtskräftiger Annahme dieses Zahlungsplanes zur Zahlung fällig; die weiteren Teilquoten von je 0,5 % sind nach 12 Monaten, 24 Monaten und 36 Monaten ab der rechtskräftigen Annahme dieses Zahlungsplanes zur Zahlung fällig.
Die Schlussverteilungsquote bei Nichtannahme des Zahlungsplanes beträgt 3,9 %.
Die Schlussverteilungsquote bei Annahme des Zahlungsplanes beträgt 3,7 %.
Beschluss vom 12. September 2019
Bekannt gemacht am 24. September 2019
- Text:
- Der Insolvenzverwalter hat einen neuen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt:
a) Schlussverteilungsquote bei Annahme des Zahlungsplanes: 3,2 %
b) Schlussverteilungsquote bei Nichtannahme des Zahlungsplanes: 3,4 %.
Beschluss vom 23. September 2019
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 1. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 11. Oktober 2019
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.10.2019 eingeleitet.
- Text:
- Treuhänder: Rechtsanwalt Mag. Markus Weixlbaumer, Neutorgasse 6, 2. Stock, 4020 Linz
Beschluss vom 11. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 5. November 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Beschluss vom 5. November 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 17:40:43 MESZ