BG Neumarkt bei Salzburg (563), Aktenzeichen 3 S 11/10p
Schuldenregulierungsverfahren
21.09.1984
Bekannt gemacht am 3. September 2010
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Karin
Wallbahstrasse 11/1
5202 Neumarkt am Wallersee
Gebdat: 21.09.1984
vertreten durch:
Schuldenberatung Salzburg
Gabelsbergerstraße 27
5020 Salzburg
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 03.09.2010
Anmeldungsfrist: 01.11.2010
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 15.11.2010
um: 09.00 Uhr
Ort: ZI, 2, Erdgeschoss
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote in Höhe von 5% innerhalb von längstens fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Die Quote wird in zehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 3. September 2010
Bekannt gemacht am 22. November 2010
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Karin
Wallbachstrasse 11/1
5202 Neumarkt am Wallersee
Gebdat: 21.09.1984
- Text:
- Der Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes gilt als zurückgezogen. Es ist kein Massevermögen vorhanden.
- Abschöpfungsverfahren:
- Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wird abgewiesen.
Beschluss vom 19. November 2010
Bekannt gemacht am 15. Dezember 2010
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Karin
Wallbachstrasse 11/1
5202 Neumarkt am Wallersee
Gebdat: 21.09.1984
- Schlussverteilung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
- Text:
- Mangels Konkursmasse und mangels bisher bekannten Kosten entfällt eine Verteilung.
Beschluss vom 14. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 5. Jänner 2011
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Karin
Wallbachstrasse 11/1
5202 Neumarkt am Wallersee
Gebdat: 21.09.1984
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 4. Jänner 2011
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:37:24 MEZ