LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 147/25g
Konkursverfahren
02.06.1983
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2025
- Schuldner:
- STANKOVIC-PANDUROVIC
- Vorname:
- Marina
Kurzes Hirschfeld 14
7100 Neusiedl am See
Gebdat: 02.06.1983
(vormals STANKOVIC), (vormals Gastgewerbe in 7100 Neusiedl am See, Hauptplatz 37-39) und wohnhaft in 7100 Neusiedl am See, Kurzes Hirschfeld 14, und 2460 Bruck an der Leitha, Teichgasse 2/14 ( vormals wohnhaft in 7100 Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 35/9)
- Masseverwalter:
- HAJEK JUN. Peter Dr. MBA
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/631088
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- ROSENICH Petra Mag.
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/631088
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
- Beteiligter:
- KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Beteiligter:
- ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM
Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
- Beteiligter:
- ISA Landesgeschäftsst. Burgenland
Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.12.2025
Anmeldungsfrist: 09.02.2026
- Tagsatzung:
- Datum: 23.02.2026
um: 11.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:20 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.12.2025 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Der Konkurs ist geringfügig.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. Dezember 2025
Ausdruck vom: 28.12.2025 21:01:35 MEZ
