HG Wien (007), Aktenzeichen 38 S 83/24v
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
508985h
15.10.1976
Bekannt gemacht am 23. April 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 508985h
- Schuldner:
- Trbara Berislav, Inaber der A-S-G Haustechnik 0-24 e.U.
Kriemhildplatz 10/3
1150 Wien
FN 508985h, Gebdat: 15.10.1976
Märzstraße 149/8, 1140 Wien
- Masseverwalter:
- LESIGANG Michael Dr.
Landstraßer Hauptstraße 82
1030 Wien
Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27
E-Mail: michael@lesigang.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.04.2024
Anmeldungsfrist: 05.06.2024
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
- Text:
- "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
- Text:
- "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
- Text:
- "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.06.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 20 % zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme
des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. April 2024
Bekannt gemacht am 19. Juni 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 6 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) je 3,5% binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 19.06.2026
Beschluss vom 19. Juni 2024
Bekannt gemacht am 31. Juli 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 19.06.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 31. Juli 2024
Bekannt gemacht am 19. August 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.06.2026
Beschluss vom 19. August 2024
Ausdruck vom: 04.07.2025 12:06:57 MESZ