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509882b

Bekannt gemacht am 13. November 2023
Firmenbuchnummer:
FN 509882b
Schuldner:
MG Logistics GmbH
Eisenstädter Straße 3/3
7053 Hornstein
FN 509882b
vertreten durch: Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte in 1010 Wien, Opernring 8
Masseverwalter:
Kosch & Partner Insolvenzverwaltung und Restrukturierung OG
Hauptstraße 27
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/21710, Fax: 02682/21710-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.11.2023
Anmeldungsfrist: 22.12.2023
Tagsatzung:
Datum: 08.01.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 10:10 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Der Schuldner bietet seinen Gläubigern eine 20%-ige Quote innerhalb von zwei Jahren ab Sanierungsplanannahme an.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
vE 10:30 Uhr
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 14.11.2023 ein.
Text:
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen ( Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar ( §257 Abs 3 IO)
Beschluss vom 13. November 2023

Bekannt gemacht am 27. November 2023
Text:
Mit dem hg Beschluß vom 13.11.2023, GZ 26 S 95/23g-2, wurde die Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH Niederlassung Eisenstadt in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald
Holper, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27,
Tel.Nr.: 02682/21710
Fax.Nr.: 02682/21710-715
E-Mail-Adresse: eisenstadt@kosch-partner.at
zur Masseverwalterin bestellt.
Die in der Insolvenzdatei als Masseverwalterin eingetragene Gesellschaft ist NICHT Masseverwalterin. Die Eintragung resultiert aus einem Fehler der Kanzlei.
Beschluss vom 27. November 2023

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 8. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:

a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 12.02.2024 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt.

b) 7,5% binnen 1 Jahr ab Annahme und
c) 7,5% binnen 2 Jahre ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

Absolutes Wiederaufleben wurde vereinbart.

Beschluss vom 22. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 22.01.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 25. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 9. Februar 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.01.2026
Text:
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 25.01.2024.
Die Aufhebung ist seit 08.02.2024 rechtskräftig.
Beschluss vom 9. Februar 2024
Ausdruck vom: 18.10.2026 07:44:21 MESZ