zur Navigation
19.04.1965

Bekannt gemacht am 10. Oktober 2024
Schuldner:
Ipavec
Vorname:
Michael
Gastgewerbe
Stadtplatz 27/4
4690 Schwanenstadt
Gebdat: 19.04.1965
4690 Schwanenstadt, Rainerpark 1/1 - Gewerbestandort
4840 Vöcklabruck, Dr.-Wilhelm-Bock-Straße 1 - Gewerbestandort
Masseverwalter:
HEITZINGER Roland Mag. Dr.
Dragonerstraße 54
4600 Wels
Tel.: 07242/42605, Fax: 07242/42605-20
E-Mail: r.heitzinger@stossier-oberndorfer.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.10.2024
Anmeldungsfrist: 28.11.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 12.12.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 10. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2024
Text:
Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensstandortes 4690 Schwanenstradt, Rainerpark 1/1 bewilligt.
Beschluss vom 17. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 28. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 7. April 2025
Text:
2. Bericht des Masseverwalters eingelangt.
In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung
des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer 6) eingesehen werden.
Wesentlicher Inhalt des Berichtes:
Sonstiges: Die Verwertung ist beendet.
Beschluss vom 7. April 2025

Bekannt gemacht am 14. August 2025
Tagsatzung:
Datum: 06.11.2025
um: 13.50 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Schlussrechnungstagsatzung
Schlussverteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Tagsatzung gemäß § 200 Abs 1 IO
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Zur Schlussrechnungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Zur Verteilungstagsatzung:
Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 1,5% ausgeschüttet.
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 1,93%-ige Quote, zahlbar in drei Jahresraten und zwar die erste Rate in der Höhe von 0,65 % fällig binnen 1 Jahr ab Annahme des Zahlungsplans, zweite Rate in Höhe von 0,65 % binnen zwei Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes, die dritte Rate in Höhe von 0,63 % binnen 3 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist sechs Wochen beträgt.
Beschluss vom 13. August 2025

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2025
Text:
Der Masseverwalter hat seinen Schlussverteilungsentwurf aufgrund sicherzustellender Masseforderungen korrigiert.
Die nunmehr auszuschüttende Quote beträgt 0,8%.
Beschluss vom 6. Oktober 2025
Ausdruck vom: 30.10.2025 08:41:39 MEZ