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18.12.1964

Bekannt gemacht am 3. Mai 2023
Schuldner:
Zellan
Vorname:
Petra
Graben 22
4020 Linz
Gebdat: 18.12.1964
sowie Josef-Fellinger-Siedlung 57, 4400 Steyr (privat)
Inhaberin der "Boutique Christa"
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04-0, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: insolvenz@m-law.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.05.2023
Anmeldungsfrist: 20.06.2023
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2023
um: 09.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 3. Mai 2023

Bekannt gemacht am 9. Mai 2023
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 9. Mai 2023

Bekannt gemacht am 10. November 2023
Tagsatzung:
Datum: 05.12.2023
um: 10.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von gesamt 32%, zahlbar wie folgt:
- 26,4% binnen 14 Tagen, nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens;
- 2,8% binnen 12 Monaten und
- 2,8% binnen 24 Monaten, je nach Annahme des Sanierungsplanes.

Die Quote beträgt im Verteilungsfall ca. 26,4%.
Beschluss vom 10. November 2023

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2023
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von gesamt 32%, zahlbar wie folgt:
26,4% binnen 14 Tagen, nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens;
- 2,8% binnen 12 Monaten und
- 2,8% binnen 24 Monaten, je nach Annahme des Sanierungsplanes.

Beschluss vom 5. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 05.12.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von gesamt 32 %, zahlbar wie folgt:
26,4 % binnen 14 Tagen, nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens;
2,8 % binnen 12 Monaten und
2,8 % binnen 24 Monaten, je nach Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 6. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.12.2025
Beschluss vom 2. Jänner 2024
Ausdruck vom: 04.05.2024 10:43:02 MESZ