LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 12/24t
Konkursverfahren
600519t
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 600519t
- Schuldner:
- Mimar Bau GmbH
Gewerbeparkstraße 21/Top 21
2231 Strasshof an der Nordbahn
FN 600519t
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.01.2024
Anmeldungsfrist: 27.03.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 10.04.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht. Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 16. Jänner 2024
Bekannt gemacht am 2. April 2024
- Verlegung:
- Die für den 10.04.2024, 10.00 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.04.2024
um: 08.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Beschluss vom 2. April 2024
Bekannt gemacht am 3. April 2024
- Verlegung:
- Die für den 10.04.2024, 10.00 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.04.2024
um: 08.00 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtigung: Tagsatzung findet im Saal 9, EG statt.
Beschluss vom 3. April 2024
Bekannt gemacht am 18. April 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem/Der Schuldner:in wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 02.05.2024 eingeräumt.
Beschluss vom 17. April 2024
Bekannt gemacht am 28. Mai 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 12.06.2024
um: 10.35 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Zusammengefasst erachtet der Masseverwalter eine Sanierungsplanquote von 28%, verbessert auch um eine Barquote für angemessen und nach derzeitiger Einschätzung auch für erfüllbar.
Beschluss vom 27. Mai 2024
Bekannt gemacht am 13. Juni 2024
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 28 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 8 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 5 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 19.07.2024 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 12. Juni 2024
Bekannt gemacht am 24. Juli 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Dem am 12.06.2024 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Beschluss vom 24. Juli 2024
Bekannt gemacht am 21. August 2024
- Text:
- Der Beschluss vom 24.07.2024 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 21. August 2024
Ausdruck vom: 22.12.2024 07:09:56 MEZ