LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 21/26z
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
21.05.1972
Bekannt gemacht am 14. April 2026
- Schuldner:
- Weber
- Vorname:
- Markus Adolf
Gastgewerbe
Kremser Straße 1
3910 Zwettl
Gebdat: 21.05.1972
- Masseverwalter:
- MAYRHOFER Wolfgang Mag.
Raiffeisenpromenade 2
3830 Waidhofen/Thaya
Tel.: 02842/52 0 05, Fax: 02842/52 0 05-50
E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.04.2026
Anmeldungsfrist: 03.06.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.06.2026
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 01.07.2026
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung (= Aufhebung des Insolvenzverfahrens)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 14. April 2026
Bekannt gemacht am 17. Juni 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 17. Juni 2026
Bekannt gemacht am 1. Juli 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 2 0% zahlbar wie folgt: eine Barquote von 5%, welche samt dem Erfordernis für die Bezahlung der offenen Masseforderungen bereits beim IV erliegt; 5% bis längstens 10.01.2027; 5% bis längstens 10.01.2028; 5% bis längstens 01.07.2028. Als Nachfrist werden 14 Tage vereinbart.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 1. Juli 2026
Bekannt gemacht am 3. Juli 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 01.07.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. Juli 2026
Bekannt gemacht am 24. Juli 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.07.2028
Beschluss vom 24. Juli 2026
Ausdruck vom: 25.09.2026 14:49:40 MESZ
