BG Perg (432), Aktenzeichen 2 S 37/21k
Schuldenregulierungsverfahren
27.04.1978
Bekannt gemacht am 16. Dezember 2021
- Schuldner:
- Wagner
- Vorname:
- Stefan Franz
Kaufmännischer Angestellter
Otto-Glöckelweg 6/2/6
4225 Luftenberg
Gebdat: 27.04.1978
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.12.2021
Anmeldungsfrist: 14.02.2022
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.03.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
monatlich EUR 80,00 x 14mal/jährlich x drei Jahre, abzüglich offener Verfahrenskosten, ca. Quote: 0,54 %.
Bei Bestehen eines Absonderungsrechts gemäß § 12a Abs 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechts.
Die Konkretisierung der Quote, bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 16. Dezember 2021
Bekannt gemacht am 7. März 2022
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt: 4,87 %, zahlbar: sechs Raten: erste Quote von 1,08 % bis 30. April 2022, fünf jährliche Folgequoten zu je 0,758 % bis 5. März eines jeden Jahres, beginnend mit 5. März 2023, letzte Rate bis 5. März 2027, Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage),
Die Massekosten sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 5. Mai 2022 zu zahlen.
- Bestätigung:
- Der am 07.03.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. März 2022
Bekannt gemacht am 28. März 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.03.2027
Beschluss vom 28. März 2022
Ausdruck vom: 30.04.2024 18:14:22 MESZ