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30.03.1972

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2017
Schuldner:
Hintringer
Vorname:
Thomas
Eibenweg 20/33
4052 Ansfelden
Gebdat: 30.03.1972
Kleintransporte
Masseverwalter:
Mag. Markus WEIXLBAUMER Rechtsanwalt
Garnisonstraße 17
4020 Linz
Tel.: +43 732 776234, Fax: +43 732 776234 22
E-Mail: linz@rae-hhw.at
Eröffnung:
Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 24.01.2017
Anmeldungsfrist: 10.03.2017
Tagsatzung:
Datum: 24.03.2017
um: 09.15 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 28.04.2017
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar binnen 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 24. Jänner 2017

Bekannt gemacht am 16. Februar 2017
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 16. Februar 2017

Bekannt gemacht am 26. April 2017
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Text:
Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in Konkursverfahren,
- da der Schuldner seinen Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
Abberaumung:
Die für den 28.04.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
da der Schuldner seinen Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
Beschluss vom 26. April 2017

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2018
Tagsatzung:
Datum: 30.10.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 3,35 % ihrer Forderung, zahlbar in 7 gleich großen, jährlichen Raten, beginnend ein Jahr ab Annahme des Zahlungsplanes, wobei jedoch keine der Raten vor Konkursaufhebung zur Zahlung fällig wird.
Die Schlussverteilungsquote beträgt bei Nichtannahme des Zahlungsplanes ca. 16 %.
Die Schlussverteilungsquote beträgt bei Annahme des Zahlungsplanes ca. 15,6 %
Beschluss vom 4. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 30.10.2018 eingeleitet.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Zum Treuhänder wird Rechtsanwalt Mag. Markus Weixlbaumer bestellt
Beschluss vom 30. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 26. November 2018
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. November 2018

Bekannt gemacht am 9. März 2023
Text:
neue Daten des Treuhänders: Mag. Markus Weixlbaumer, MBA, Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr, Tel.: 07252 / 503 0030, E-Mail: kanzlei@weixlbaumer.co.at
Beschluss vom 9. März 2023

Bekannt gemacht am 15. Jänner 2024
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Schuldner:
Hintringer
Vorname:
Thomas
Eibenweg 20/33
4052 Ansfelden
Gebdat: 30.03.1972
Kleintransporte
Beschluss vom 15. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 12. Februar 2024
Text:
Die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung sind rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Februar 2024
Ausdruck vom: 27.04.2024 02:02:36 MESZ