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20.03.1978

Bekannt gemacht am 15. November 2019
Schuldner:
Berktold
Vorname:
Sigrid
Grünhüblgasse 29/4
8750 Judenburg
Gebdat: 20.03.1978
vormals: ORTNER Sigrid
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.11.2019
Anmeldungsfrist: 23.01.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 06.02.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi.Nr.208,II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgeamt 51,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
51,4 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans; 10 Teilquoten zu je 5,14 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO)
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der Raiffeisenbank Zirbenland eGen., Hauptplatz 12, 8750 Judenburg, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 14. November 2019

Bekannt gemacht am 5. Dezember 2019
Text:
Der Beschluss des Bezirksgerichtes Judenburg vom 14.11.2019, 19 S 54/19y-6, wird wie folgt berichtigt:
Für den
6. Februar 2020 um 10:00 Uhr
wird bei diesem Gericht, Zimmer Nr. 208, II. Stock, eine Tagsatzung anberaumt.
Beschluss vom 5. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 6. Februar 2020
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100,00 % ihrer Forderung in Form von 8 Teilquoten zu je 12,50 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes fällig; die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 06.02.2020 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. Februar 2020

Bekannt gemacht am 25. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.02.2024
Beschluss vom 25. Februar 2020
Ausdruck vom: 08.05.2024 06:33:53 MESZ