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112711b

Bekannt gemacht am 9. April 2024
Firmenbuchnummer:
FN 112711b
Schuldner:
Fuhrmann Erodiertechnik GmbH
Gewerbegebiet Nord 9b
5222 Munderfing
FN 112711b
Masseverwalter:
VOGL Peter Mag.
Claudistraße 5
4910 Ried/Innkreis
Tel.: 07752/82 4 09, Fax: 07752/80 1 25
E-Mail: office@puttinger-vogl.at
Rechtsanwalt
Masseverwalterstellvertreter:
BERGER Eva Maria Mag. LLB. oec
Claudistraße 5
4910 Ried im Innkreis
Tel.: 07752/82 4 09, Fax: 07752/80125
E-Mail: office@puttinger-vogl.at
Rechtsanwältin
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.04.2024
Anmeldungsfrist: 12.06.2024
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 26.06.2024
um: 11.00 Uhr
Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Allgemeine Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 31.07.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:

Alle Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % und zwar in folgenden Teilquoten:
Eine Teilquote von 5 % und alle Massekosten binnen 8 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes, weitere 5 % zahlbar binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, die restlichen 10 % zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Schlussrechnungstagsatzung
Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen.
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)
d) Österreichischer Verband Creditreform

Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Beschluss vom 9. April 2024

Bekannt gemacht am 28. Mai 2024
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetrieb Messtechnik
Beschluss vom 28. Mai 2024

Bekannt gemacht am 27. Juni 2024
Text:
Die Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung liegen vor.
Beschluss vom 26. Juni 2024

Bekannt gemacht am 3. Juli 2024
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetrieb Nachtschicht
Beschluss vom 3. Juli 2024

Bekannt gemacht am 26. Juli 2024
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetriebe Datenverwaltung und mechanische Fertigung
Beschluss vom 26. Juli 2024

Bekannt gemacht am 2. August 2024
Text:
Die Schuldnerin beantragt den Abschluss eines Sanierungsplans wie in ON 8, AS 7 bis 8 und modifiziert diesen in seinem Punkt 3., dass dieser ergänzt wird durch einen weiteren Satz, der lautet wie folgt:
"Die Ausschüttung der ersten Teilquote erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen."
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: wie oben

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 31. Juli 2024

Bekannt gemacht am 21. Oktober 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 31.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Alle Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % und zwar in folgenden Teilquoten:
Eine Teilquote von 5 % und alle Massekosten binnen 8 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes, weitere 5 % zahlbar binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, die restlichen 10 % zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Ausschüttung der ersten Teilquote erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen."
Beschluss vom 15. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 5. November 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.07.2026
Beschluss vom 5. November 2024
Ausdruck vom: 17.10.2026 05:27:48 MESZ