LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 170/24b
Konkursverfahren
475325h
Bekannt gemacht am 29. Oktober 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 475325h
- Schuldner:
- VIIXING Transport GmbH vormals: VIIXING GmbH
Industriestraße 2
2301 Groß-Enzersdorf
FN 475325h
weitere Geschäftsanschrift:
Haasgasse 12/2/4
1020 Wien
- Masseverwalter:
- KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 01/513 99 39, Fax: 01/513 99 39 30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.10.2024
Anmeldungsfrist: 08.01.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 22.01.2025
um: 13.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- Jede:r Verfahrensbeteiligte:r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter:in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 29. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 5. Dezember 2024
- Verlegung:
- Die für den 22.01.2025, 13.30 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 22.01.2025
um: 11.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
Verlegung der Uhrzeit
Beschluss vom 5. Dezember 2024
Bekannt gemacht am 15. Jänner 2025
- Verlegung:
- Die für den 22.01.2025, 13.30 Uhr, Videokonferenz anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 22.01.2025
um: 12.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Uhrzeit
Beschluss vom 15. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem Schuldner wird über seinen Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 05.02.2025 eingeräumt.
Beschluss vom 22. Jänner 2025
Bekannt gemacht am 6. Mai 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 11.06.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 25%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als unangemessen und verbesserungsbedürftig. Die Schuldnerin hat eine Nachbesserung in der Tagsatzung angekündigt.
Beschluss vom 5. Mai 2025
Bekannt gemacht am 12. Juni 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 40 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 8,75 % ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 11.06.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 11. Juni 2025
Bekannt gemacht am 27. Juni 2025
- Text:
- Der Beschluss über die Bestätigung des Sanierungsplans, in der Insolvenzdatei bekanntgemacht am 12.06.2025, wird von amts wegen gemäß § 419 ZPO iVm § 252 IO dahingehend ergänzt, dass dessen wesentlicher Inhalt insgesamt lautet: Die Insolvenzgläubiger erhalten 40 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 5 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 8,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Beschluss vom 27. Juni 2025
Ausdruck vom: 06.07.2025 12:32:17 MESZ