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29.11.1958

Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020
Schuldner:
Dipl.BW Doppelreiter
Vorname:
Johannes
Angestellter
Matzlerberg 31
8713 St. Stefan ob Leoben
Gebdat: 29.11.1958
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.12.2020
Anmeldungsfrist: 10.03.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 24.03.2021
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 140 / 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 0,7 % innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 5 gleichlautenden jährlichen Raten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
"Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Pro-Konstrukt BaugbmH auf sein Gehaltskonto bei der UniCredit Bank Austria AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen."
Beschluss vom 22. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 22. März 2021
Text:
"Der modifizierte Zahlungsplans des Schuldners lautet: Zahlung einer Quote von 0,3 Porzent innerhalb von fünf Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels fünf gleichlautenden jährlichen Raten."
Beschluss vom 22. März 2021

Bekannt gemacht am 22. Dezember 2021
Tagsatzung:
Datum: 02.03.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Zimmer 140 / 1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 0,45 % innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans mittels 4 gleichlautenden Halbjahresraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 21. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Beteiligter:
AKV Europa Treuhänder
Treuhänder
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.04.2022 eingeleitet.
Abschöpfungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Abschöpfungsplan zugrunde.
Beschluss vom 4. April 2022

Bekannt gemacht am 27. April 2022
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 27. April 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 16:52:22 MESZ