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05.02.1975

Bekannt gemacht am 23. September 2019
Schuldner:
Pieber
Vorname:
Sabine
Schießstattweg 17/3
8160 Weiz
Gebdat: 05.02.1975
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.09.2019
Anmeldungsfrist: 15.11.2019
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 04.12.2019
um: 10.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Weiz, Zimmer 2.11, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21,46 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
21,46 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 23. September 2019

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2019
Bestätigung:
Der am 04.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentliche Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 54,41 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes in 10 gleichlautenden Teilquoten; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Da bezüglich der Gläubiger UniCredit, Kastner & Öhler, Santander und Raiffeisenbank Weiz Identität der Forderungen zum Verfahren 15 S 34/19x (Ingo Pieber) besteht, und diese laut Zahlungsplan nach 4 Jahren zur Gänze bedient werden, und somit in diesem Verfahren - Sabine Pieber - wegfallen, erhalten die Gläubiger T-Mobile und Stadtgemeinde Weiz eine Quote von 100 %, dies bis längstens 5 Jahre ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes.
Beschluss vom 4. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2024
Beschluss vom 31. Dezember 2019
Ausdruck vom: 02.05.2024 00:12:22 MESZ