zur Navigation
23.03.1976

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2020
Schuldner:
Pfeiler
Vorname:
Alois
Hölach 3A
8330 Feldbach
Gebdat: 23.03.1976
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.01.2020
Anmeldungsfrist: 02.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 17.04.2020
um: 08.25 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Part.
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 27,77 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
27,77 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,4628 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 20. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 17.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 12.06.2020
um: 08.25 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,22 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,22 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,0537%; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 12. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 12. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juni 2020
Beteiligter:
Kreditschutzverband von 1870
Treuhänder
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: +43 50 1870-1000
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 15.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 15. Juni 2020

Bekannt gemacht am 3. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 30.6.2020 .
Beschluss vom 3. Juli 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 03:03:40 MESZ