LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 75/25v
Konkursverfahren
475113x
Bekannt gemacht am 8. Juli 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 475113x
- Schuldner:
- Gerald Szegner Holding GmbH
Feldgasse 13
2422 Pama
FN 475113x
(vormals in 2422 Pama, Hauptplatz 6, und 2422 Pama, Feldgasse 13), FN 475113x ( die Schuldnerin ist Mehrheitsgesellschafterin der Quattro Vermietungs GmbH in 2410 Hainburg an der Donau, Oppitgasse 2b, FN 351793v)
vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH in 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 25
- Masseverwalter:
- STORTECKY Felix Dr.
W.A. Mozartstraße 4
7093 Jois
Tel.: 02160/71207, Fax: 02160/71207-22
E-Mail: office@stortecky.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.07.2025
Anmeldungsfrist: 15.09.2025
- Tagsatzung:
- Datum: 29.09.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:10 Uhr
- Text:
- Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 09.07.2025 ein.
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 8. Juli 2025
Bekannt gemacht am 28. August 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 28. August 2025
Bekannt gemacht am 29. September 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 29. September 2025
Bekannt gemacht am 3. Oktober 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 3. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 4. Februar 2026
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 4. Februar 2026
Ausdruck vom: 21.10.2026 23:10:52 MESZ
