LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 99/16g
Konkursverfahren
254395k
Bekannt gemacht am 4. November 2016
- Firmenbuchnummer:
- FN 254395k
- Schuldner:
- RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH
Landstraße 15
4020 Linz
FN 254395k
Immobilienvermittlung und- verwertung
- Masseverwalter:
- Mag. Dr. Johannes MÜHLLECHNER Rechtsanwalt
Altstadt 2/1
4020 Linz
Tel.: 0732/77 22 00, Fax: 0732/7722004
E-Mail: muehllechner@eurojuris.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Konkurses: 04.11.2016
Anmeldungsfrist: 03.01.2017
- Tagsatzung:
- Datum: 17.01.2017
um: 10.20 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Text:
- Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Beschluss vom 4. November 2016
Bekannt gemacht am 17. November 2016
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. November 2016
Bekannt gemacht am 22. November 2016
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. November 2016
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2017
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 12. Jänner 2017
Bekannt gemacht am 20. Juni 2017
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.) AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Landstraße 76
4020 Linz
2.) KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870
Mozartstraße 11
4020 Linz
3.) INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER(INNEN)
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
4.) CREDITREFORM - Österreichischer Verband Creditreform
Muthgasse 36-40, Bauteil 4
1190 Wien
5.) Rechtsanwalt Dr. Johannes Dieter von Langen
Tassilostraße 14
D-82396 Pähl am Ammersee
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Norbert Mooseder,
Südtirolerstraße 4-6
4020 Linz
Beschluss vom 20. Juni 2017
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2019
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 28. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 23. März 2023
- Text:
- 1. Mag. Dr. Johannes M. Mühllechner, LL.M. wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben, weil dieser verstorben ist.
2. Mag. Dr. Martin Hengstschläger, LL.M., MBL, MBA wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
- Text:
- 1. Mag. Dr. Johannes M. Mühllechner, LL.M. wird seines Amtes als Insolvenzverwalter enthoben, weil dieser verstorben ist.
2. Mag. Dr. Martin Hengstschläger, LL.M., MBL, MBA wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
- Masseverwalter:
- HENGSTSCHLÄGER Martin Mag.Dr. LL.M., MBL, MBA
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732 / 78 40 80, Fax: 0732 / 78 40 80-4
E-Mail: insolvenz@ra-hlp.at
Beschluss vom 23. März 2023
Bekannt gemacht am 5. Mai 2023
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 5. Mai 2023
Bekannt gemacht am 14. Juli 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 22.08.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Weiters wird über den Zwischenverteilungsentwurf des Insolvenzverwalters (Quote 18,5 %) verhandelt.
Beschluss vom 14. Juli 2023
Bekannt gemacht am 9. August 2023
- Text:
- neue Zwischenverteilungsquote: 43 %
Beschluss vom 9. August 2023
Bekannt gemacht am 22. August 2023
- Text:
- Zwischenverteilungsentwurf wird genehmigt, die Abschlagsquote für Insolvenzgläubiger beträgt 43 %
Beschluss vom 22. August 2023
Ausdruck vom: 27.12.2024 03:47:02 MEZ