BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 43/19a
Schuldenregulierungsverfahren
16.06.1954
Bekannt gemacht am 12. März 2019
- Schuldner:
- Gmoser
- Vorname:
- Alois
Notstandshilfe
Lendkai 119 EG/4
8020 Graz
Gebdat: 16.06.1954
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.03.2019
Anmeldungsfrist: 20.05.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.06.2019
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 109/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,56 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 1,56 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,156 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt, über sein/ihr Konto frei zu verfügen!
Beschluss vom 12. März 2019
Bekannt gemacht am 24. Mai 2019
- Verlegung:
- Die für den 06.06.2019 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 19.09.2019
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 109/1. Stock
Beschluss vom 24. Mai 2019
Bekannt gemacht am 19. September 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Text:
- Die Entscheidung über den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ergeht gesondert.
Beschluss vom 19. September 2019
Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.10.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 11. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 30. Oktober 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 11:49:51 MESZ