LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 87/23g
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
111711g
Bekannt gemacht am 6. Dezember 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 111711g
- Schuldner:
- EKU GmbH
Nungessergasse 18 u. 20
2700 Wiener Neustadt
FN 111711g
vertreten durch:
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
- Masseverwalter:
- ALLINGER Erich Mag.
Herrengasse 25
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/23 553, Fax: 02622/23 553-20
E-Mail: office@alr.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.12.2023
Anmeldungsfrist: 30.01.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 13.02.2024
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 6. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 13. Dezember 2023
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
4) der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
5) der Österreichische Verband für Creditreform, 1190 Wien Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Beschluss vom 12. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2023
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
- Betrieb Schauraum Wiener Neudorf
- Marketingabteilung
- Montageabteilung
Beschluss vom 22. Dezember 2023
Bekannt gemacht am 14. Februar 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 7 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits beim Masseverwalter erliegt, weitere Quoten von je 5 % binnen 12 und 18 Monaten, sowie eine letzte Quote von 8 % binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 14.02.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
BESCHLUSS
1) Der zwischen der Schuldnerin und ihren Gläubigern bei der Tagsatzung am 13.2.2024 abgeschlossene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 7 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bereits beim Masseverwalter erliegt, weitere Quoten von je 5 % binnen 12 und 18 Monaten, sowie eine letzte Quote von 8 % binnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes.
2) Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.
Begründung:
Der Sanierungsplan hat in der Tagsatzung beide vom Gesetz geforderten Mehrheiten erlangt (§ 147 Abs. 1 IO).
Die vereinbarte Bestätigungsvoraussetzung wurde erfüllt.
Die Schlussrechnung gegen die keine Bemängelungen erhoben wurde, war in einem zu genehmigen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 13. Februar 2024
Bekannt gemacht am 11. März 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.02.2026
Beschluss vom 29. Februar 2024
Ausdruck vom: 16.10.2026 04:44:31 MESZ
