BG Linz (452), Aktenzeichen 37 S 78/20d
Schuldenregulierungsverfahren
10.11.1980
früherer NameHuberBarbara Herta
Bekannt gemacht am 24. November 2020
- Schuldner:
- Oberroithmair
- Vorname:
- Barbara Herta
Früherer Name: Huber, Barbara Herta
Reinigungskraft
Angererhofweg 6/4/17
4030 Linz
Gebdat: 10.11.1980
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.11.2020
Anmeldungsfrist: 05.01.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.01.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal170/1.Stock - Aufgang/Lift C
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Angeboten werden Euro 100,00 14 x jährlich, für 3 Jahre und Euro 202,00 14 x jährlich für 2 Jahre, das ergibt derzeit ein Quote von ca. 25,94%
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 23. November 2020
Bekannt gemacht am 4. Dezember 2020
- Text:
- Die voraussichtliche Quote lt. Zahlungsplan beträgt richtig 9,86%.
Beschluss vom 4. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 27. Jänner 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 25 %, zahlbar wie folgt: Die erste Teilquote von 4 % ist am 25. Jänner 2022, die weiteren zwei jährlichen Teilquoten von je 4 % sind am 25. Jänner der Folgejahre fällig. Die Teilquote von 6,5 % ist am 25. Jänner 2025 und die letzte Teilquote von 6,5 % ist am 25. Jänner 2026 fällig.
Der Schuldner/Die Schuldnerin hat die Masseforderungen lt. Akt bereits bezahlt bzw. sichergestellt.
- Bestätigung:
- Der am 26.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 26. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 17. Februar 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.01.2026
Beschluss vom 16. Februar 2021
Bekannt gemacht am 18. März 2021
- Text:
- Die nachträgliche Verteilung eines Guthabens aus der Arbeitnehmerveranlagung wurde durchgeführt. Die Verteilungsquote beträgt 2,1586 %.
Beschluss vom 17. März 2021
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:48:31 MEZ