HG Wien (007), Aktenzeichen 59 S 174/25g
Konkursverfahren
462514v
Bekannt gemacht am 10. Juni 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 462514v
- Schuldner:
- Heiligenstädter Lände 31 Holding GmbH
Herrengasse 14/ 3.OG
1010 Wien
FN 462514v
- Masseverwalter:
- ROHRINGER Denise MMag.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
- Masseverwalterstellvertreter:
- WIDHALM-BUDAK Katharina Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.06.2025
Anmeldungsfrist: 28.07.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 11.08.2025
um: 14.45 Uhr
Ort: Zi. 2407
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 10. Juni 2025
Bekannt gemacht am 13. Juni 2025
- Verlegung:
- Die für den 11.08.2025, 14.45 Uhr, Zi. 2407 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 12.08.2025
um: 14.55 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 12. Juni 2025
Bekannt gemacht am 17. September 2025
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 17. September 2025
Bekannt gemacht am 21. Oktober 2025
- Tagsatzung:
- Datum: 03.11.2025
um: 09.40 Uhr
Ort: Zi. 2407, 24. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Bemerkt wird, dass die Massegläubiger nur anteilig befriedigt werden.
Beschluss vom 21. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2025
- Text:
- Erstreckung der Schlussrechnungstagsatzung auf den 10.11.2025, 10:50 Uhr, Zimmer 2407, 24. Stock.
Beschluss vom 31. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 10. November 2025
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 10. November 2025
Bekannt gemacht am 26. November 2025
- Aufhebung:
- Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 26. November 2025
Bekannt gemacht am 15. Dezember 2025
- Rechtskraft:
- Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 15. Dezember 2025
Ausdruck vom: 17.10.2026 08:05:03 MESZ
