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03.03.1992

Bekannt gemacht am 24. Juni 2022
Schuldner:
Huber
Vorname:
Selina
Einliserfeldweg 11a
6820 Frastanz
Gebdat: 03.03.1992
Beteiligter:
Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Schuldnervertreter: Mag. Eike Grabher
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.06.2022
Anmeldungsfrist: 30.08.2022
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 13.09.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal Nr. 104/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.

Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Der von der Schuldnerin angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 6,39% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 halbjährliche Teilquoten zu je 1,06%; die erste halbjährliche Teilquote ist innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 halbjährlichen Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später.
Schlussrechnungstagsatzung

Beim gegenständlichen Verfahren handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO). - seit 26.06.2017; § 220 IO
Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie
die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender
Inhalt" abrufbar.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 24. Juni 2022

Bekannt gemacht am 13. September 2022
Text:
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 13.09.2022 , GZ 16 S 13/22y-17, wurde die Tagsatzung zur Abstimmung über den Zahlungsplan, in eventu Einleitung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan und Schlussrechnungstagsatzung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 13. September 2022

Bekannt gemacht am 23. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 19.12.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal Nr. 104/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.

Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. November 2022

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2022
Text:
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 19.12.2022, GZ 16 S 13/22y-23, wurde die Tagsatzung zur Abstimmung über den Zahlungsplan, zur Einleitung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung mit Tilgungsplan und Schlussrechnungstagsatzung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 19. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 30. Mai 2023
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Tagsatzung:
Datum: 01.08.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 106/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.

Zahlungsplantagsatzung
Der von der Schuldnerin angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,17% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 halbjährliche Teilquoten zu je 1,36%; die erste halbjährliche Teilquote ist innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 halbjährlichen Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 30. Mai 2023

Bekannt gemacht am 14. Juli 2023
Abberaumung:
Die für den 01.08.2023 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 14. Juli 2023

Bekannt gemacht am 18. August 2023
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Tagsatzung:
Datum: 12.09.2023
um: 08.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 106/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.

Zahlungsplantagsatzung
Der von der Schuldnerin angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,17% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
6 halbjährliche Teilquoten zu je 1,36%; die erste halbjährliche Teilquote ist innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplans fällig, die weiteren 5 halbjährlichen Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. August 2023

Bekannt gemacht am 12. September 2023
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10,519%, zahlbar in 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,753%, wobei die erste halbjährliche Teilquote am 15.04.2024 fällig ist und die darauffolgenden 5 halbjährlichen Teilquoten jeweils am 15.10.2024, 15.04.2025, 15.10.2025, 15.04.2026 und am 15.10.2026 fällig sind.
Die letzte Rate/Zahlung erfolgt somit am 15.10.2026.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 12.09.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 12. September 2023

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2026
Beschluss vom 4. Oktober 2023
Ausdruck vom: 01.07.2025 20:41:06 MESZ