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511442x

Bekannt gemacht am 8. Juli 2022
Firmenbuchnummer:
FN 511442x
Schuldner:
Berger&Lohn Restaurant GmbH
Gentzgasse 127
1180 Wien
FN 511442x
Masseverwalter:
FRUHSTORFER Andrea Dr.
Gluckgasse 1
1010 Wien
Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11
E-Mail: office@gluckgasse.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.07.2022
Anmeldungsfrist: 21.08.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 14.09.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20% binnen 2 Jahren

Schlussrechnungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 8. Juli 2022

Bekannt gemacht am 11. Juli 2022
Text:
KORREKTUR:
Anmeldungsfrist: 31.08.2022
Beschluss vom 11. Juli 2022

Bekannt gemacht am 14. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Text:
Das gegenständliche Sanierungsverfahren wird infolge Zurückziehung des Sanierungsplanes durch die Schuldnerin am 14.09.2022 (in der Verhandlung) in ein Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 14. September 2022

Bekannt gemacht am 14. November 2022
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % in zwei Jahren.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. November 2022

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter
vornehmen wird, in Höhe von 5 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
wobei dieses Erfordernis sowie das auf die Verfahrenskosten und allenfalls fällige sonstige Masseforderungen im Sinne des § 152 a (1) IO fehlende Erfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis 15.1.2023 beim Insolvenzverwalter erlegt sein muss;
b) je 5 % binnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 14.12.2024.

Beschluss vom 14. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 14.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 16. Jänner 2023

Bekannt gemacht am 6. Februar 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.12.2024
Beschluss vom 6. Februar 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 06:51:49 MESZ